Allgemeine Verkaufsbedingungen
Diese Vereinbarung wird geschlossen zwischen der NIL Textile, s.r.o., mit Sitz in Sokolská třída 1374/28, 70200 Ostrava, nachfolgend als "Verkäufer" bezeichnet, und dem Käufer, nachfolgend als "Käufer" bezeichnet. Diese Vereinbarung legt die Bedingungen fest, unter denen der Verkäufer sich verpflichtet, die im Auftrag spezifizierten Waren zu verkaufen und der Käufer sich verpflichtet, diese zu erwerben. Der Auftrag wird von beiden Parteien per E-Mail oder offiziellem Bestellformular bestätigt. Durch die Bestätigung des Auftrags akzeptiert der Käufer die in diesem Dokument dargestellten Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Farbvariationen von Stoffen und Kleidungsstücken
Der Käufer erkennt an, dass es Farbvariationen zwischen den Stoffstrukturen, die bei einem Kleidungsstück verwendet werden (z. B. Ripp- und Körperstoff), geben kann.
Der Verkäufer ist nicht verantwortlich für leichte Farbabweichungen aufgrund unterschiedlicher Materialstrukturen oder Produktionschargen und solche Abweichungen gelten nicht als Mängel.
Qualitätstoleranz
Kleidungsstücke können bis zu 1 cm in den Maßen variieren, und der Käufer stimmt zu, solche Abweichungen zu akzeptieren.
Lose Fäden von bis zu 2 cm können im Produktionsprozess auftreten, und solche Vorkommen gelten nicht als Mängel.
Das Schrumpfen von Stoffen um bis zu 6 % für Stoffe, die bei 40 °C gewaschen werden (Flachtrocknungsverfahren) gemäß dem Standard „Bestimmung der Maßänderungen nach dem Waschen und Trocknen“ (PN-EN ISO 5077 Standard), liegt in der Toleranz und wird als Industriestandard angesehen.
Solches Schrumpfen gilt nicht als Mangel. Der Käufer ist verpflichtet, Informationen über spezifisches Stoffschrumpfen vom Verkäufer anzufordern.
Die Samenreste können in allen NILCOT®-Stoffen auftreten. Solche Reste werden nicht als Mängel betrachtet.
Das angeforderte Flächengewicht (GSM) des Stoffes kann um 8 % variieren, und der Käufer akzeptiert solche Abweichungen.
Mengenabweichung
Die gelieferte Menge kann um +- 5 % variieren, und der Käufer stimmt zu, solche Abweichungen zu akzeptieren und die Mehrmengen mit der Schlussrechnung zu bezahlen. Im Falle einer geringeren Lieferung von Produkten oder Metern Stoff wird die entsprechende Menge und die damit verbundenen Kosten von der Schlussrechnung abgezogen.
Details zur Projektvereinbarung
Alle Projektdetails müssen im Rahmen des Vorproduktionsmeetings oder spätestens vor Produktionsbeginn vereinbart werden. Nachfolgende Änderungen werden möglicherweise nicht akzeptiert, es sei denn, sie werden einvernehmlich schriftlich vereinbart.
Die durchschnittliche Vorlaufzeit beträgt 2-3 Monate ab Zahlung der Vorausrechnung und ab vollständiger Übergabe aller Projektdetails an den Verkäufer. Der geschätzte Produktionstermin und das Versanddatum der Massenproduktion können erst nach der vollständigen Übergabe seitens des Käufers bestätigt werden.
Dekorationen, Verzierungen und Musterungen
Der Käufer erkennt an, dass es Farbvariationen zwischen den gewünschten Farben von Drucken, Stickereien, Verzierungen oder anderen Komponenten geben kann.
Der Verkäufer ist nicht verantwortlich für leichte Farbabweichungen und solche Unterschiede gelten nicht als Mängel.
Der Käufer erkennt an, dass die Daten für alle Dekorationen final und vor der Musterung oder Massenproduktion bestätigt sein müssen. Der Käufer kann nur die Position der Dekoration basierend auf dem gelieferten Muster anpassen. Falls ein reservierter Slot für Massenproduktion oder Bestickung aufgrund anderer Änderungswünsche (z. B. neue Druckdesigns, Anpassungen der Druckgröße etc.) nicht genutzt wird, gilt der letzte Punkt von Punkt 7.
Entwicklungsdienste und Haftung
Der Käufer kann beim Verkäufer einen Service zur Schnittmusterentwicklung bestellen. Der Verkäufer hält sich strikt an die Vorgaben des Käufers (z. B. Techpack-Maße).
Der Käufer ist verantwortlich für das Ergebnis der Entwicklung in Bezug auf Passform, Musterqualität und Übereinstimmung der Konstruktion mit dem ausgewählten Stoff.
Der Käufer kann eine individuelle Stoffkonstruktion, -zusammensetzung oder -gsm bestellen. Eine solche Bestellung gilt als kundenspezifische Entwicklung und der Kunde akzeptiert die finanzielle oder andere Verantwortung für das Ergebnis.
Falls der Käufer sein Schnittmuster, Techpack oder andere technische Spezifikationen von Kleidungsstücken an den Verkäufer liefert, bleibt diese Spezifikation im alleinigen Eigentum des Käufers und darf nicht geteilt, vertrieben oder in einer Produktion für Dritte verwendet werden. Dasselbe gilt für die Muster, Techpacks oder andere technische Spezifikationen von Kleidungsstücken, die vom Verkäufer speziell für den Käufer entwickelt wurden und die der Käufer bezahlt hat.
Der Kunde ist verpflichtet, die erhaltenen Waren innerhalb von fünf (5) Werktagen ab Lieferdatum zu überprüfen und etwaige Einwände oder Mängel zu melden. Nach diesem Zeitraum werden keine Ansprüche oder Einwände berücksichtigt.
Zusatzkosten
Der Käufer erkennt an, dass alle vom Verkäufer vor Auftragserteilung gelieferten Preisangebote unverbindlich sind und zusätzliche Kosten anfallen können (z. B. sind benötigte Verzierungen teurer als angegeben).
Im Falle von zusätzlichen Kosten ist der Verkäufer verpflichtet, den Käufer zu informieren, und diese Kosten müssen vom Käufer bestätigt werden, bevor sie angewendet werden.
Der Käufer erkennt an, dass alle vom Verkäufer gelieferten Preisangebote EXW, Incoterms 2010, sind.
Der Käufer erkennt an, dass der Verkäufer für den Käufer reservierte Produktionsslots bucht. Falls der Produktionsslot aufgrund einer Verzögerung seitens des Käufers nicht genutzt wird, ist der Käufer verpflichtet, den Verkäufer mit 100 EUR für jede Stunde ungenutzter Kapazitäten zu entschädigen.
Zahlungsbedingungen
Der im Vertrag festgelegte Zahlungszeitplan gilt nur für den vereinbarten Zeitrahmen.
Im Falle von Verzögerungen, die durch den Käufer verursacht werden, wird der Zahlungszeitplan angepasst, um die Auswirkungen auf den Cashflow des Verkäufers zu berücksichtigen.
Höhere Gewalt
Keine Partei haftet für das Versäumnis oder die Verzögerung bei der Erfüllung aufgrund von Umständen außerhalb ihrer zumutbaren Kontrolle, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Naturkatastrophen, Krieg, Terrorismus, Arbeitskämpfe oder behördliche Maßnahmen.
Anwendbares Recht
Diese Vereinbarung unterliegt den Gesetzen der Tschechischen Republik und wird in Übereinstimmung mit diesen ausgelegt.
Streitbeilegung
Alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ergeben, werden durch Verhandlungen in gutem Glauben beigelegt. Wenn die Parteien keine Einigung erzielen können, wird der Streitfall einer Schlichtung gemäß den Regeln des tschechischen Schiedsgerichtshofs unterbreitet.
Gesamtvereinbarung
Diese Vereinbarung stellt die gesamte Verständigung zwischen den Parteien dar und ersetzt alle vorherigen Verhandlungen, Verständigungen und Vereinbarungen, ob mündlich oder schriftlich, in Bezug auf den hier erwähnten Gegenstand.
Gültig ab dem 1. Dezember 2024